Förderung

Fördermöglichkeiten für Gründer*Innen und Selbständige

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Förderungen

Profitieren Sie von den Möglichkeiten, die Bund und Land Ihnen bieten!


Die Förderung von Beratungsleistung durch Experten ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und zur nachhaltigen Sicherung der Unternehmensexistenz. Aus diesem Grunde bieten Bund und Land eine Vielzahl von nicht rückzahlbaren Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit, profitieren Sie von der Möglichkeit sich mit der Unterstützung von Bund oder Land qualifiziert beraten zu lassen.

Für Gründer*Innen und Jung-Unternehmer*Innen

Vor-Gründungs-Coaching

 

Damit Ihre Selbständigkeit von Beginn an gut geplant ist und auf soliden Füßen aufgebaut wird, empfehlen wir das zu 50% geförderte Vorgründungscoaching.

Wenn das für Sie interessant klingt, nutzen Sie einfach unser Angebot für ein kostenloses Informationsgespräch.

Laden Sie sich hier den Flyer herunter

Rechtsformen für Unternehmen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 0228 18468980

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Sie möchten in Nordrhein-Westfalen Ihr eigenes Business starten oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen?

Vor der Unternehmensgründung wird die Beratung zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vom Land im Rahmen des Beratungsprogramm NRW gefördert. Sie erhalten einen Zuschuss für bis zu vier Beratertagen in einer Höhe von 50%. Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen ist eine Foerderung bis zu 80% möglich.

 

Weitere Details zum Vorgründungscoaching finden Sie hier.

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Vorgründungscoaching

Gründungszuschuss

 

Finanzielle Hilfe für die Startphase

 

In bestimmten Fällen kann Sie die Agentur für Arbeit beim Start in die Selbstständigkeit fördern – mit einem Gründungszuschuss. Mit dieser finanziellen Förderung können Sie schwankende Einnahmen in der Startphase ausgleichen und Ihren Lebensunterhalt sichern.

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Wenn Sie arbeitslos sind, kann eine Existenzgründung der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss fällt der Start der Selbstständigkeit leichter: Die finanzielle Unterstützung hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.

 

Weitere Details zum Gründungszuschuss finden Sie hier.

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Vorgründungscoaching

Meister-Gründungs-Prämie

 

Das Land NRW fördert die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern mit bis zu max. 10.500 €.

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Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals. Hierbei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Existenzgründung.

Die Gewährung der Meistergründungsprämie ist an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft.

 

Weitere Details zur Meistergründungsprämie finden Sie hier.

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Meistergründungsprämie

Für Selbständige

BAFA 3500

 

Der 50% ige Beratungszuschuss "Unternehmensberatungen für KMU" richtet sich an alle kleinen und mittleren Unternehmen.

Dieses Programm ist perfekt geeignet für die Entwicklung von Verbesserungspotentialen, die Ihrem Unternehmen einen effektiven Nutzen versprechen.

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Neben der Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen sind auch die Bearbeitung spezieller Themen förderfähig.

Hierzu gehören beispielsweise

  • Unternehmensführung
  • Strategische Ausrichtung des Unternehmens
  • Mitarbeiterführung
  • Führungskräfte-Entwicklung
  • Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz

Weitere Details zur Unternehmensberatungen für KMU finden Sie hier.

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Beratungsförderung

INQA-Coaching

 

Digitale Transformation für KMU

Mit INQA-Coaching erhalten kleine und mittlere Unternehmen einen Beratungszuschuss von 80% bei der Entwicklung individuelle Lösungen für die Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation.

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Durch die Anwendung agiler Methoden leitet ein spezialisierter INQA-Coach durch den Innovationsprozess und befähigt so Ihr Unternehmen zum eigenständigen agilen Arbeiten.
In einem strukturierten aber gleichzeitig sehr flexiblen Lern- und Entwicklungsprozess erarbeiten wir passgenaue betriebliche Lösungen. Das INQA-Coaching kann bis zu maximal 7 Monaten dauern.



INQA Beratungsprozess

INQA Beratungsprozess


Weitere Details zur INQA-Coaching finden Sie hier.

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INQA-Coaching

Fit für die Zukunft

 

Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen.
Förderprogramm für KMU im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet.

Mit dem Beratungsangebot "Fit für die Zukunft“ (FFZ) sollen Betriebe und ihre Beschäftigten bei der Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften unterstützt werden.
Gefördert werden 60% der Beratungskosten für bis zu 15 Beratungstage.

 

Die Anforderungen hinsichtlich klima- und umweltfreundlicher Prozesse stellen für Unternehmen eine große Herausfroderung dar. Die notwendigen Entwicklungen erfordern von Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Um betriebliche Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, bietet die Landesregierung mit "Fit für die Zukunft“ schnelle und unbürokratische Hilfe. Das Beratungsangebot setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Schließlich sind Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft wichtiges Unternehmenskapital.

 

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Mit „Fit für die Zukunft“ können Unternehmen entlang von vier zentralen Themenbereichen beteiligungsorientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:


  • Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung

Sprechen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne, über die Beratungsinhalte und unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung.


Weitere Informationen zu Fit für die Zukunft erhalten Sie hier.

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Potentialberatung

Transformationsberatung NRW

 

Die Transformationsberatung NRW setzt ihren Fokus auf eine grünere und digitale Wirtschaft.


Die zentrale Fragestellung ist: "Wie kann sich unser Unternehmen klima- und umweltfreundlich weiterentwickeln und gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben? Welche Fähigkeiten und Qualifikationen benötigen wir dafür?“


Die Beratung wird mit 40% der Beratungskosten gefördert.

Wir informieren Sie gerne über die Vorteile dieses neuen Beratungsinstruments. Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches Informationsgespräch an.

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Die Transformationsberatung NRW soll Unternehmen praxisnah und konkret dabei unterstützen Ökonomie und Ökologie im betrieblichen Alltag zu verbinden.

Durch die Beratung werden folgende Ziele erreicht:

  • Entwicklung einer betriebsindividuellen Umwelt-/Klimastrategie
  • Erarbeitung einer umweltorientierten strateg. Personalentwicklung
  • Planung betriebsspezifischer Maßnahmen für eine neue „Umweltkultur“ im Unternehmen

 

Wir sind als qualifizierte Berater von Anfang an für dieses Förderinstrument akkreditiert und bringen so viel Erfahrung und eine hohe Kompetenz mit.


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Transformationsberatung

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mehr als 5 Jahre tätig sind können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.


Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beratungsgegenstände für Ihr Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht sind und sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben.


Der Förderumfang beträgt 50% der Beratungskosten.

Wir informieren Sie gerne über die Vorteile dieses neuen Beratungsinstruments. Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches Informationsgespräch an.

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Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:
Phase 1: Machbarkeitsstudien
Phase 2: Umsetzungsberatung

Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden:

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt

 

Wir sind als qualifizierte Berater für dieses Förderinstrument akkreditiert und bringen so viel Erfahrung und eine hohe Kompetenz mit.


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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW

"Im Grunde ist ein Diamant nur ein stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte"

anonym

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